3.2.1.
Sie können über das Portal Folgeverordnungen bei Ihren behandelnden Ärzten anfordern (im Folgenden „Bestellanfrage“).
3.2.2.
Mit Erstellung einer Bestellanfrage durch Sie kommt der Vertrag zwischen Ihnen und disapo für die angebotenen Portal-Services zustande.
3.2.3.
Zur Bearbeitung der Bestellanfrage wird disapo relevante Informationen über eine Eingabemaske auf dem Portal von Ihnen erheben. Dazu zählen unter anderem: Stammdaten, Krankenversicherung, letzter Arztbesuch, Abfrage der Medikation, Einnahmeintervall und Kontaktdaten von behandelnder/m Ärztin/Arzt. Eine Eigen- und/oder Medikamentenanamnese wird hierdurch nicht vorgenommen.
3.2.4.
Die Weiterleitung der Bestellanfrage an Ihre behandelnde(n) Ärztin/Arzt setzt voraus, dass Sie disapo vorab auf Grundlage dieser AGB hierzu beauftragen. Ein Dienstleistungsvertrag nach § 662 BGB kommt zwischen Ihnen und disapo dadurch zustande, dass Sie die für die Bestellung der Folgeverordnung erforderlichen Daten gemäß Ziff. 3.2.2 in die Eingabemaske eingeben und das Formular absenden, d.h. eine verbindliche Bestellanfrage an disapo stellen, und disapo Ihnen die Weiterleitung Ihrer Anfrage zur Anforderung einer Folgeverordnung an Ihre(n) behandelnde(n) Ärztin/Arzt bestätigt. disapo gibt Ihnen die Möglichkeit, diese AGB über einen von disapo bereitgestellten Link im Bestellformular einzusehen, wodurch diese gemäß § 305 Absatz 2 BGB in den Dienstleistungsvertrag einbezogen werden.
3.2.5.
Die von disapo vertraglich geschuldete Leistung erstreckt sich auf die Übermittlung der Bestellanfrage an die behandelnden Ärzte sowie der Entgegenahme Ihrer Anweisung, die ausgestellte Folgeverordnung – für gesetzlich Versicherte entweder auf Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 gemäß § 87 Absatz 1 SGB V) oder als elektronische Verordnung (§ 86 SGB V) - zur Einlösung der Folgeverordnung bei disapo oder an Sie zu übersenden.
3.2.6.
Ihr(e) behandelnde(r) Ärztin/Arzt wird bei Vorliegen der ärztlich-/medizinischen Voraussetzungen eine Folgeverordnung ausstellen und diese über unser Portal entsprechend Ihrer Anweisung, die wir an ihre/n Ärztin/Arzt als Bote übermitteln, entweder an disapo Apotheke oder an Sie weiterleiten bzw. auf Ihren Wunsch zur Selbstabholung in der Arztpraxis für Sie aufbewahren.
3.2.7.
Ausstellung der Folgeverordnung
3.2.7.1.
Bei der Ausstellung der Folgeverordnung handelt es sich um eine ärztliche Leistung.
3.2.7.2.
Der ärztliche Behandlungsvertrag gem. §§ 630a BGB ff. besteht direkt und ausschließlich zwischen der behandelnden Ärztin/Arzt und Nutzer/in.
3.2.7.3.
Die Ausstellung von Folgeverordnungen richtet sich nach den geltenden medizinischen Grundsätzen zur Verordnung von Arzneimitteln. Eine Folgeverordnung kann nach einer Erstverordnung bei derselben Erkrankung (derselbe Regelfall) ausgestellt werden. Der/die behandelnde Ärztin/Arzt handelt frei und eigenverantwortlich hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung, ob die Ausstellung einer Folgeverordnung für den jeweiligen Nutzer im Einzelfall möglich ist. Die Erbringung der konkreten ärztlichen Leistung erfolgt ferner unter Wahrung der berufsrechtlichen Pflichten durch die behandelnden Ärzte.
3.2.7.4.
Durch die Bestellanfrage über unser Portal entbinden Sie die disapo und ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht, soweit dies erforderlich ist, um Ihre Bestellungen und Rezeptanforderungen zu bearbeiten.
3.2.7.5.
Die Anbieter übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Folgeverordnung durch die Ärztin oder den Arzt vorliegen und eine tatsächliche Ausstellung erfolgt.
3.2.8.
Lieferung von Arzneimitteln durch disapo
3.2.8.1.
Wenn Sie sich für eine Einlösung der Folgeverordnung bei disapo entscheiden, kommt ein Vertrag über Arzneimittel (nachfolgend „Produkte“) und deren Versand ausschließlich zwischen dem Nutzer und der disapo zustande. Es handelt sich um ein Leistungsangebot der disapo. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der disapo und sämtliche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistungsrecht, sind gegenüber der disapo geltend zu machen.
3.2.8.2.
Alternativ können Sie auswählen, die Folgeverordnung selbst in der Arztpraxis abzuholen oder diese zugesendet zu erhalten, um diese selbst in der Apotheke Ihrer Wahl einzulösen.
3.2.8.3.
Apothera wird der gewählten Apotheke für gesetzlich Versicherte Informationen über den Status einer etwaigen Zuzahlung zu Ihrem Arzneimittel zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Bestellvorgangs wird Ihnen mitgeteilt, ob eine Zuzahlung zum Arzneimittel zu entrichten ist.
3.2.8.4.
Sofern Sie die Lieferung der Produkte durch disapo wünschen, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) [https://www.disapo.de/content/allgemeine-geschaeftsbedingungen.40001.html] für Ihre Bestellanfrage. Voraussetzung für die Belieferung ist, dass Ihr(e) behandelnde(r) Ärztin/Arzt eine Folgeverordnung für das angeforderte Produkt ausstellt und dieses an dissapo übermittelt. Ein Vertrag kommt durch die nachfolgende Versandbestätigung der Apotheke zustande.
3.2.9.
Elektronische Verordnungen (e-Rezept)
3.2.9.1.
Das Portal ermöglicht es Ihnen, e-Rezepte bei disapo einzulösen. Hierzu können Sie unseren e-Rezept-Scan nutzen oder alternativ einen abfotografierten QR-Code bzw. ein Dokument mit abgebildetem QR-Code in der App hochladen. Zukünftig können auch weitere Übermittlungswege (Card-Link) zur Verfügung gestellt werden.
3.2.9.2.
Verträge über mit einem e-Rezept verordnete Arzneimittel kommen ausschließlich zwischen Ihnen und disapo zustande.
3.2.9.3.
Die sichere Übertragung erfolgt über die Anwendungsschnittstelle (sog. Application Programming Interface - API). Die Anbieter übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von QR-Codes oder der damit eingelösten e-Rezepte.
3.3.
Verwaltung und Organisation der Medikation im Portal
3.3.1.
Über die App können Sie Ihre aktuelle Medikation verwalten. Das Angebot ist Teil des -Nutzungsvertrages und bedarf keines gesonderten Vertragsabschlusses. Für die Verwaltung Ihrer Medikation wird disapo von Ihnen medizinisch relevante Informationen (Arzneimittel, Einnahmeintervall) über eine Eingabemaske auf dem Portal erfragen. Eine Eigen- und/oder Medikamentenanamnese wird hierdurch nicht vorgenommen. Die von Ihnen eingegebenen Daten können jederzeit von Ihnen gelöscht werden.
3.3.2.
In der App können Sie einen Nachbestellungs-Service für Ihre Medikation aktivieren. Wir werden Sie nach Ablauf des von Ihnen angegebenen Zeitintervalls über den Nachfüllbedarf informieren. Über den Folgeverordnungsservice können Sie anschließend rechtzeitig eine Folgeverordnung anfordern. Sie können den Nachbestellungs-Service jederzeit deaktivieren.
3.3.3.
In der App können Sie Zeitintervalle für Einnahmeerinnerungen zu Ihrer Medikation einrichten. Sie können diese jederzeit deaktivieren.